E-Rechnungspflicht 2025–2028: Der Fahrplan für KMU
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Die E-Rechnung ist im deutschen B2B-Bereich keine Zukunftsmusik mehr, sondern gesetzliche Pflicht. Mit dem Wachstumschancengesetz wurde ein verbindlicher Fahrplan festgelegt. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Stichtage zusammen und zeigt, worauf KMU achten sollten – ersetzt aber keine steuerliche Beratung.
Was ist eine E-Rechnung – und was nicht?
Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das maschinell verarbeitet werden kann. Wichtig: Ein einfaches PDF gilt nicht als E-Rechnung – auch wenn es per E-Mail verschickt wird. Es ist lediglich ein digitales Abbild einer Papierrechnung.
Zulässige Formate in Deutschland sind insbesondere:
- XRechnung – ein rein strukturiertes XML-Format, etabliert im öffentlichen Auftragswesen.
- ZUGFeRD (ab Version 2.x, Profil EN 16931) – ein Hybridformat aus PDF und eingebettetem XML, das für Menschen lesbar und maschinell verarbeitbar zugleich ist.
Der Fahrplan im Überblick
| Ab wann | Pflicht |
|---|---|
| 1. Januar 2025 | Alle inländischen B2B-Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können |
| 1. Januar 2027 | Ausstellungspflicht für Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 € |
| 1. Januar 2028 | Ausstellungspflicht für alle inländischen B2B-Unternehmen |
Bis zum jeweiligen Stichtag dürfen mit Zustimmung des Empfängers übergangsweise noch Papier- oder PDF-Rechnungen verschickt werden. Die Empfangsfähigkeit ist aber bereits seit Anfang 2025 für alle Pflicht – auch für kleine Unternehmen.
Was das konkret für KMU bedeutet
- Empfang sicherstellen (sofort): Sie müssen strukturierte E-Rechnungen entgegennehmen und verarbeiten können. Ein Postfach allein reicht nicht – die Rechnung muss ins System einfließen.
- Ausstellung vorbereiten: Je nach Umsatz greift die Pflicht 2027 oder 2028. Wer früh umstellt, vermeidet Last-Minute-Stress.
- Archivierung beachten: E-Rechnungen müssen im Originalformat GoBD-konform und unveränderbar aufbewahrt werden.
Worauf Sie bei der Software achten sollten
Eine geeignete Buchhaltungs- oder ERP-Lösung sollte:
- XRechnung und ZUGFeRD sowohl empfangen als auch ausstellen können,
- E-Rechnungen revisionssicher archivieren (siehe auch unser Artikel zur GoBD-konformen Buchhaltung),
- und sich in Ihren bestehenden Rechnungs- und Buchungsworkflow einfügen.
Das Buchhaltungsmodul von VertooERP unterstützt XRechnung und ZUGFeRD nativ und legt Belege GoBD-konform unveränderbar ab. Durch das Self-Hosting bleiben alle Rechnungsdaten in Ihrem Verantwortungsbereich.
Fazit
Die Empfangspflicht gilt bereits – die Ausstellungspflicht kommt je nach Umsatz 2027 oder 2028. KMU sollten nicht bis zum letzten Stichtag warten, sondern frühzeitig prüfen, ob ihre Software E-Rechnungen empfangen, ausstellen und revisionssicher archivieren kann. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Falls sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.
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