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E-Rechnungspflicht 2025–2028: Der Fahrplan für KMU

2 Min. Lesezeit

Die E-Rechnung ist im deutschen B2B-Bereich keine Zukunftsmusik mehr, sondern gesetzliche Pflicht. Mit dem Wachstumschancengesetz wurde ein verbindlicher Fahrplan festgelegt. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Stichtage zusammen und zeigt, worauf KMU achten sollten – ersetzt aber keine steuerliche Beratung.

Was ist eine E-Rechnung – und was nicht?

Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das maschinell verarbeitet werden kann. Wichtig: Ein einfaches PDF gilt nicht als E-Rechnung – auch wenn es per E-Mail verschickt wird. Es ist lediglich ein digitales Abbild einer Papierrechnung.

Zulässige Formate in Deutschland sind insbesondere:

  • XRechnung – ein rein strukturiertes XML-Format, etabliert im öffentlichen Auftragswesen.
  • ZUGFeRD (ab Version 2.x, Profil EN 16931) – ein Hybridformat aus PDF und eingebettetem XML, das für Menschen lesbar und maschinell verarbeitbar zugleich ist.

Der Fahrplan im Überblick

Ab wannPflicht
1. Januar 2025Alle inländischen B2B-Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können
1. Januar 2027Ausstellungspflicht für Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 €
1. Januar 2028Ausstellungspflicht für alle inländischen B2B-Unternehmen

Bis zum jeweiligen Stichtag dürfen mit Zustimmung des Empfängers übergangsweise noch Papier- oder PDF-Rechnungen verschickt werden. Die Empfangsfähigkeit ist aber bereits seit Anfang 2025 für alle Pflicht – auch für kleine Unternehmen.

Was das konkret für KMU bedeutet

  1. Empfang sicherstellen (sofort): Sie müssen strukturierte E-Rechnungen entgegennehmen und verarbeiten können. Ein Postfach allein reicht nicht – die Rechnung muss ins System einfließen.
  2. Ausstellung vorbereiten: Je nach Umsatz greift die Pflicht 2027 oder 2028. Wer früh umstellt, vermeidet Last-Minute-Stress.
  3. Archivierung beachten: E-Rechnungen müssen im Originalformat GoBD-konform und unveränderbar aufbewahrt werden.

Worauf Sie bei der Software achten sollten

Eine geeignete Buchhaltungs- oder ERP-Lösung sollte:

  • XRechnung und ZUGFeRD sowohl empfangen als auch ausstellen können,
  • E-Rechnungen revisionssicher archivieren (siehe auch unser Artikel zur GoBD-konformen Buchhaltung),
  • und sich in Ihren bestehenden Rechnungs- und Buchungsworkflow einfügen.

Das Buchhaltungsmodul von VertooERP unterstützt XRechnung und ZUGFeRD nativ und legt Belege GoBD-konform unveränderbar ab. Durch das Self-Hosting bleiben alle Rechnungsdaten in Ihrem Verantwortungsbereich.

Fazit

Die Empfangspflicht gilt bereits – die Ausstellungspflicht kommt je nach Umsatz 2027 oder 2028. KMU sollten nicht bis zum letzten Stichtag warten, sondern frühzeitig prüfen, ob ihre Software E-Rechnungen empfangen, ausstellen und revisionssicher archivieren kann. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Falls sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.

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